Energieeinsparverordnung 2009

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Teil des deutschen Baurechts und bildet mit der Novellierung im Jahre 2009 die rechtliche Vorschrift bautechnischer Standardanforderungen zum energieeffizienten Bauen.

Auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetztes (EnEG) werden für Bauherren verbindliche Richtlinien vorgegeben. Die EnEV 2009 löst die EnEV 2007, die Wärmeschutzverordnung (WSchV) von 1977 und die Heizungsanlagenvordnung (HeizAnlV) von 1998 ab und führt die anlagentechnischen Komponenten mit den baulichen Wärmeschutz zu einer Gesamtbewertung der Energiebilanz zusammen.
Kernstück der neuen EnEV ist die Erstellung eines Energieausweises zur energetischen Bewertung von Häusern. So ist bei Neubau, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis zu erstellen. Es besteht ebenso die Verpflichtung für Besitzer von Gebäuden, die vor 1965 errichtet wurden, einen Energieausweis vorzulegen, wenn das Haus verkauft oder vermietet werden soll und der Käufer oder Mieter dieses verlangt.

Der nebenstehende Link ermöglicht Ihnen eine Kurzanalyse für die energetische Bewertung Ihres Gebäudes entsprechend Energieeinsparverordnung.

Den vollständigen Gesetzestext der EnEV vom 30.04.2009 können sie dem nachfolgenden Link entnehmen:

www.ENEV-Online.org/enev_2009_volltext/index.htm